Fragen zum Coronavirus (COVID-19)

Habe ich mich mit Corona infiziert? Was tun?

Sollten Symptome auftreten oder der Verdacht einer möglichen Ansteckung bestehen, sollte man unbedingt in seiner Wohnung bleiben. Bitte gehen Sie im Verdachtsfall NICHT direkt zum Arzt oder zur Spitalsambulanz! Leider warten viele Corona-Patienten auch zu lange und rufen nicht sofort in der Gesundheitshotline an. Diese wäre die erste Anlaufstelle, sollte jemand den Verdacht haben, er könne sich mit Corona (COVID-19) angesteckt haben.

Die Gesundheitshotline ist unter der Nummer 1450 erreichbar. Dort wird mit Corona-Patienten das weitere Vorgehen telefonisch abgestimmt. Dadurch soll eine weitere Ansteckung und Überlastung der Spitäler verhindert werden.

Kann ich mich freiwillig auf COVID-19 testen lassen?

Da man die Ressourcen im Labor effizient nutzen will, ist ein Test auf Eigeninitiative ist nicht möglich. Nur medizinisches Fachpersonal entscheidet über eine Testung, sollte tatsächlich ein Verdachtsfall bestehen. Die Testergebnisse werden innerhalb weniger Stunden ausgewertet und bekannt gegeben.
Wer ist ein Corona-Verdachtsfall? Personen mit akuten Symptomen einer Atemwegserkrankung und innerhalb von 14 Tagen mit bestätigten oder wahrscheinlichen Covid-19-Patienten Kontakt hatten, bzw. sich in einer Region aufgehalten haben, in welcher Fälle nachgewiesen wurden.

Kann man sich gegen COVID-19 schützen?

Ja das geht. Um eine Ansteckung durch Corona (COVID-19) bestmöglich zu vermeiden, können Maßnahmen gesetzt werden. Diese Maßnahmen sind auch für die saisonale Grippe gültig:

  1. Täglich mehrmals Hände mit Wasser und Seife gründlich waschen. Zusätzlich kann auch ein alkoholhaltiges Desinfektionsmittel verwendet werden.
  2. Beim Husten oder Niesen sollte man Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch bedecken. Alternativ sollte man in den Ellbogen husten/niesen.
  3. Direkten Kontakt zu kranken Menschen sollte gemieden werden.
  4. Ein Mindestabstand von ein bis zwei Metern sollte eingehalten werden.
  5. Ab Anfang April ist das Tragen von Masken in Supermärkten Pflicht.

Das Tragen von Masken gilt weniger dem Eigenschutz, als dem Schutz des Anniesen oder Anhusten. Dadurch wird die Ansteckung durch Corona vermieden. Auch Kinder müssen im Supermarkt Masken Tragen. Es werden weitere Bereiche mit Maskenpflicht zur Bekämpfung von COVID-19 folgen.

Welche Betriebe haben während Corona (COVID-19) geöffnet?

#wirregional listet Firmen und Betriebe mit Status zu Corona. Ein Branchenbuch während und auch nach der Corona-Krise.
Es zeigt schnell auf welcher Betrieb liefert und wie er erreichbar ist. Suchen Sie bequem und einfach nach einem Betrieb über die Schnellsuche.

Suche im Umkreis 0 Kilometer